Nachstehend eine Auflistung der Förderbanken im Norden Deutschlands. Dazu gehören die Förderbanken in:
Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
Aufgelistet finden Sie sachdienliche Hinweise zum Thema Förderung in den jeweiligen Ländern mit Ihren Förder-Banken. Natürlich kann diese kurze Darstellung ein intensives Auseinandersetzen mit den jeweiligen Förderprogrammen der Länder nicht ersetzen. Aber es zeigt einem, mit welcher Art der Förderung im jeweiligen Bundesland hauptsächlich zu rechnen ist.
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Rechtlich verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt über die Banken. Natürlich können Sie uns in einem konkreten
Fall eines in Ihren Augen förderwürdigen Projektes ansprechen, für welches wir dann nach Rücksprache mit Ihnen gerne das entsprechende Bundesland mit den für Sie am besten passenden Fördermitteln
eruieren. Gemeinsam mit Ihnen gilt es dann, die Voraussetzungen abzugleichen, welche für die Förderungsbeantragung zu erfüllen sind.
Wir werden diese Liste in unregelmäßigen Abständen erweitern. Als nächstes werden wir Hinweise zu den Themen Gründungen und Start-Ups mit den Programmen Exist oder GO-INNO in diese Liste aufnehmen.
Wir geben das dann jeweils auf unserer NEWS Seite bekannt.
Aussichtsreiche Innovationen werden mit verschiedenen Programmen gefördert. Verfügbar sind 6 verschiedene Förderprogramme, begonnen von Programmen für Start
Ups.
Inno……
Insbesondere technologie- oder wissensbasierte innovative Startups in der Vorgründungs- und Gründungsphase können in Hamburg vielfältige Möglichkeiten der Förderung erfahren.
Und weitergeführt für KMU mit dem Präfix
Profi….
Natürlich gibt es auch Förderprogramme für etablierte Unternehmen. Sie sollten eine Mindestmitarbeiteranzahl, ein Mindestalter und einen Mindestumsatz erreichen sowie finanziell gesund sein. Die Projektidee sollte im bundesweiten Maßstab innovativ, erfolgsversprechend und risikobehaftet sein. Durch die Förderprogramme sollte das Innovationsprojekt bzw. die Entwicklung signifikant beschleunigt und risikogemindert werden.
Einige Hamburger Programme für Startups sind bundesweit begehrt, da sie nicht-rückzahlbare Gelder ausschütten. Diese Förderprogramme sind stark belagert und daher schwierig zu bekommen. Eine gute Gründungsidee, ein guter Antrag und eine große Portion Glück sind notwendig, um zu den Auserwählten und damit Geförderten zu gehören.
Sollten Sie Interesse an weiterführenden Informationen haben wenden Sie sich gerne an uns.
Die BAB startet mit Beratungsunterstützungsprogramen das
wichtige Thema Förderung. Es gibt Unterstützung für Beratungsleistungen. Diese wird unterteilt in Unterstützungen für Gründer, für Unternehmen die weniger als zwei oder aber eben mehr als zwei Jahre
alt sind. Daran schließen sich die Coaching Programme an (z.B. BRUT) denen die Finanzierungsprogramme in mittlerer Vielfalt folgen.
Förderprogramme, wie sie bei der IFB Hamburg, zum Beispiel mit einem hohen nicht rückzahlbaren Anteil verfügbar sind, konnten nicht ermittelt werden
Viele Förderprogramme im hamburgischen Sinne gibt es in Schleswig-Holstein auch nicht. Es werden Beteiligungen von VC (Venture Capital) -Gebern bis max. 25% Beteiligung favorisiert. Die MBG SH übernimmt Eigenkapitallücken zwischen 25.000 EURO bis 2,5 Mio. EURO und beteiligt sich damit entweder als offener oder stiller Gesellschafter. Für die Gründer gibt es Gründungsstipendien, die nachstehend kurz erläutert werden.
Gründungsstipendium
Gründende, die während ihres Studiums, ihrer Forschungsarbeit oder in anderen Umgebungen eine technologie- oder wissensorientierte Geschäftsidee entwickelt haben, sollen mit Hilfe eines Stipendiums in die Lage versetzt werden, sich ganz der Verfolgung der Gründungsidee in der Pre-Seed-Phase zu widmen. Das Stipendium soll die Gründenden an die unternehmerische Selbständigkeit heranführen. Die Gründenden sollen im Laufe des Stipendiums ein Unternehmen gründen und bis zum Ende des Stipendiums einen Businessplan erstellt haben.
Gemeinsam mit der IB.SH und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft hat das Land Schleswig-Holstein für die nächsten vier Jahre 1 Mio. Euro für das Gründungsstipendium bereitgestellt. Weitere Informationen bekommt man auf :
http://www.seedfonds-sh.de/kurz-knapp.html
Gefördert werden Hochschulabsolventen/-innen, deren letzter qualifizierende Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) maximal fünf Jahre zurückliegt.
Das Gründungsstipendium fördert Einzelpersonen und Teams mit bis zu drei geförderten Personen. Studierende können als Teil eines Gründungsteams gefördert werden. Stipendiaten/-innen erhalten über sechs bis zwölf Monate einen monatlich nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.600 Euro (Studierende erhalten 800 Euro).
Weiterhin kann ein Zuschuss von bis zu 200 Euro für die im Rahmen der Unternehmensgründung anfallenden Rechtsanwalts-, Notar- oder Gerichtskosten gewährt werden. Bei einem besonderen zusätzlichen Finanzierungsbedarf können Sachkosten oder Investitionsmittel mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst werden (u.a. Prototypenbau, spezielle Beratungsleistungen).
Neben der finanziellen Förderung profitieren Stipendiaten/-innen von Betreuungs- und Coaching-Angeboten der Gründungsunterstützer im Land und erhalten für die Laufzeit des Stipendiums einen unentgeltlichen Arbeitsplatz.
siehe dazu auch :
Bei der NBank in Niedersachsen gibt es einige Fördermöglichkeiten, die unter anderem auch Finanzierungen enthalten, welche bis zu einem gewissen Grad nicht zurückzahlbar sind. Beispielhaft sei dazu nachstehendes Förderprogramm genannt und kurz beschrieben.
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Ihre Marktchancen verbessern wollen, ist die Realisierung innovativer Vorhaben eine Möglichkeit dazu. Mit dieser Förderung können Sie das technische und wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen zu entwickeln.
Gefördert werden:
Mit:
Bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben; maximal 100.000 Euro
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderfähig sind:
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen. Soweit GRW-Mittel eingesetzt werden, finden außerdem die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens Anwendung.
Bitte wenden Sie sich im konkreten Anwendungsfall an uns!!
Das LFI (Landes-Förder-Institut) MV hat umfangreiche Fördermöglichkeiten, welche im konkreten Fall auf den Bedarfsfall zu prüfen sind. Beispielhaft sei hier die
Förderung der digitalen Transformation genannt:
Die digitale Transformation stellt potentielle Gründer, Startups und insbesondere kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
vor neue Herausforderungen.
Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten. Bei der zukunftsfähigen Aufstellung soll
Unterstützung geboten werden. Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale
Prozesse verfügen können gefördert werden. Finanzielle Unterstützung wird bei notwendigen Einstiegs- und Umstiegs Investitionen bewilligt.
Hier werden Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen
bis max. 100.000,- € gefördert.
Unsere Empfehlung auch hier ist im konkreten Fall die Inanspruchnahme der örtlichen Beratungsstelle oder aber über uns.